- Vertreterin
- Ver|tre|ter [fɛɐ̯'tre:tɐ], der; -s, -, Ver|tre|te|rin [fɛɐ̯'tre:tərɪn], die; -, -nen:
1.a) Person, die vorübergehend jmds. Stelle einnimmt:der Vertreter/die Vertreterin des Chefs.b) Person, die jmds. Interessen vertritt:er ist vor Gericht ihr Vertreter; sie gilt als Vertreterin der Unterprivilegierten.Syn.: ↑ Anwalt, ↑ Anwältin, ↑ Bevollmächtigte, ↑ Bevollmächtigter, ↑ Jurist, ↑ Juristin, ↑ Verwalter, ↑ Verwalterin.Zus.: Anklagevertreter, Anklagevertreterin, Interessenvertreter, Interessenvertreterin, Prozessvertreter, Prozessvertreterin.c) Person, die eine bestimmte Institution o. Ä. vertritt:sie ist auf der Tagung die Vertreterin unseres Vereins; ein gewählter Vertreter des Volkes (ein Abgeordneter).Zus.: Gewerkschaftsvertreter, Gewerkschaftsvertreterin, Pressevertreter, Pressevertreterin, Regierungsvertreter, Regierungsvertreterin.d) Person, die beruflich für eine Firma Waren vertreibt:er ist Vertreter für Staubsauger.Zus.: Auslandsvertreter, Auslandsvertreterin, Handelsvertreter, Handelsvertreterin, Versicherungsvertreter, Versicherungsvertreterin.2. Person, die einen bestimmten Standpunkt o. Ä. vertritt:ein Vertreter, eine Vertreterin dieser Ideologie.3. Person, die etwas Bestimmtes repräsentiert, verkörpert:ein Vertreter des Expressionismus; sie gilt als eine führende Vertreterin dieser Methode.
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Ver|tre|te|rin 〈f. 22〉 weibl. Vertreter* * *
Ver|tre|te|rin, die; -, -nen:* * *
Universal-Lexikon. 2012.